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AGB der avado Store Binder&Weber GbR

Diese Bedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen, auch in laufenden und künftigen Geschäftsverbindungen.
Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sowie Nebenabreden, bedürfen in jedem Einzelfall unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

1. Allgemeines
1.1 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend.
1.2 Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich mit Ihnen einverstanden erklären.

2. Preise
2.1 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern verstehen sich die von uns genannten Preise ab Fabrik, Auslieferungswerk oder unserem Lager ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung und Kosten der Inbetriebnahme. Verpackung und Kosten der Inbetriebnahme werden dann nach Aufwand berechnet. Die Art der Verpackung liegt im Ermessen des Verkäufers.

3. Zahlungen
3.1 Sofern Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgt, werden hierauf 2 % Skonto gewährt. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern gilt dies nicht, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.
3.2 Schecks werden bei entsprechender Vereinbarung und unter dem Vorbehalt ihrer Disponierbarkeit angenommen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind dem Verkäufer sofort zu vergüten. Die Gutschrift von Scheckbeträgen erfolgt erst, wenn dem Verkäufer der Gegenwert einschließlich der Nebenkosten vorbehaltlos zur Verfügung steht.
3.3 Ist in Verbraucherverträgen Ratenzahlung vereinbart, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig, wenn der Käufer mit der Zahlung von mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ist, der rückständige Betrag zehn Prozent des Kaufpreises, bei Verträgen mit mehr als drei Jahren Laufzeit fünf Prozent des Kaufpreises, übersteigt und der Verkäufer dem Käufer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange. Dies gilt nicht, wenn der Käufer den Rückstand nicht zu vertreten hat.
3.4 Wir sind berechtigt, Kaufleute vom Fälligkeitstage an und sonstige Kunden ab Verzug Zinsen in Höhe von 3 % p. a. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich etwaiger Provisionen und Kosten zu berechnen; Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.

4. Abtretung/Zurückbehaltung/Aufrechnung
4.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtete Ansprüche ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
4.2 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur insoweit zulässig, als diese von uns anerkannt und fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, uns gegenüber Zurückbehaltungsrechte wegen etwaiger Gegenansprüche aus anderen Geschäften geltend zu machen; jedoch gilt Ziff. 4.2. entsprechend.
4.4 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist der Verkäufer berechtigt, die ihm obliegende Leistung zu verweigern, bis der Käufer die Gegenleistung vollständig bewirkt hat, wenn der Käufer einen Zahlungstermin nicht eingehalten hat, Schecks nicht termingerecht eingelöst hat oder gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen hat.

5. Termine
5.1 Lieferfristen werden für die Dauer von Leistungshindernissen, die aus höheren Gewalt oder anderen vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umstände resultieren, unterbrochen.
5.2 Wird die Lieferung auf Wunsch des Käufers verzögert bzw. ein Späterer Liefertermin vereinbar, hat der Käufer dem Verkäufer die Kosten der Lagerung zu ersetzen.

6. Rücktritt
6.1 Höhere Gewalt und Umstände, die nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Leistungshindernisse für den Verkäufer begründen, berechtigen den Verkäufer, vom Vertrag zurückzutreten.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer objektiv nicht kreditwürdig ist und der Leistungsanspruch des Verkäufers dadurch gefährdet wird oder wenn der Verkäufer falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat.
6.3 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er im Rahmen eines von ihm geschlossenen Deckungsgeschäftes vom Partner dieses Vertrages nicht oder nicht so rechtzeitig beliefert wird, dass der Verkäufer gegenüber dem Käufer termingerecht erfüllen kann. Der Verkäufer wird in diesem Fall den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen zurück erstatten.

7. Annahme/Abnahme
7.1 Der Käufer hat die Lieferung/Leistung unverzüglich nach Aufforderung des Verkäufers an- oder abzunehmen
7.2 Nimmt der Kunde die Lieferung/Leistung nicht an/ab, sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, und zwar nach unserer Wahl Ersatz des entstandenen Schadens oder –ohne Nachweis eines Schadens – 10 v. H. des vereinbarten Preises.

8. Erfüllungsort/Gefahrübergang/Versicherungen/Verpackung
8.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist unser Lager in Strausberg.
8.2 Die Gefahr geht in allen Fällen mit der An- bzw. Abnahme, auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen/-leistungen und auch dann, wenn wir noch andere Leistungen (z.B. den Transport) übernommen haben. Etwaige Rücksendungen reisen auf Gefahr des Kunden.
8.3 Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und auf Kosten des Kunden.
8.4 Die Art der Verpackungen bleibt grundsätzlich uns überlassen. Umverpackungen werden von uns zurückgenommen.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher von uns in diesem Vertrag und aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehenden Forderungen (einschließlich Saldo-Forderungen aus Kontokorrent) vor, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstehen, bereits entstanden waren oder erst künftig aus der Geschäftsverbindung entstehen.
9.2 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, jederzeit – auch ohne Rücktritt vom Vertrag und ohne Nachfristsetzung – die Herausgabe der Vor-behaltsware zu verlangen, ohne daß dem Kunden ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht wegen bereits geleisteter Zahlungen zusteht.
9.3 Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, das uns zustehende Eigentum an der Vorbehaltsware und die an uns abgetretenen Forderungen an diesen insoweit zurückzuübertragen, als deren Wert den Wert der uns gegen den Kunden insgesamt zustehenden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

10. Gewährleistungen
10.1 Für Mängel und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften an gelieferten Gegenständen oder erbrachten Leistungen, die uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich vom Kunde angezeigt werden und nachweisbar auf von uns zu vertretende Materialfehler oder sonstige fehlerhafte Leistungen zurückzuführen sind, leisten wir in der Weise Gewähr, daß wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfreie Gegenstände oder Ersatzteile ab Lieferwerk oder ab unserem Lager nachliefern. Zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) ist der Kunde dann berechtigt, wenn die Ersatzlieferung oder Nachbesserung im Einzelfall nicht möglich ist, trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden unter angemessener Fristsetzung schuldhaft unterbleibt oder die Nachbesserung wiederholt fehlgeschlagen ist. Andere Ansprüche des Kunden wegen Mängel oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften – insbesondere auch wegen Folgeschäden – sind ausgeschlossen, sofern uns nicht grobes Verschulden zur Last fällt. Im übrigen gilt Ziff. 10 entsprechend.
10.2 Sämtliche Ansprüche des Kunden verjähren in 24 Monaten ab Gefahrenübergang gemäß Ziff. 6.
10.3 Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind wir nach Zahlung eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teils der fälligen Zahlungen durch den Kunden verpflichtet. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
10.4 Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die gelieferten Gegenstände oder erbrachten Leistungen verändert oder unsachgemäß behandelt werden. Zur sachgemäßen Behandlung gehört auch die – vom Kunden nachzuweisende – Einhaltung unserer Einbau-, Bedienungs- und Wartungsvorschriften.
10.5 Die Angabe von Meßwerten versteht sich ohne Einwirkung etwaiger Interferenzen oder sonstige Störungen aus der Umwelt.
10.6 Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen den Kunden nicht, die Erfüllung des ganzen Vertrages abzulehnen.

11. Haftung
11.1 Sofern und soweit in diesen Bedingungen oder den Einzelverträgen nicht abweichendes vereinbart ist, sind gegen uns und unsere Mitarbeiter gerichtete Schadensersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen, sofern nicht uns vorwerfbares Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) vorliegt.
11.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten haften wir nur für grobes Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter und unserer leitenden Angestellten.
11.3 Der Höhe nach sind etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden pro Schadensereignis auf den jeweiligen Vertragswert begrenzt.
11.4 Für von uns gelieferte Gegenstände oder erbrachte Leistungen wird die Haftung wegen Verletzung etwa bestehender Patente oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte Dritter nur insoweit übernommen, als grobes Verschulden vorliegt; insoweit gelten Ziff. 10.1 bis 10.3 entsprechend. Wir sind nicht dazu verpflichtet, Nachforschungen hinsichtlich etwaiger Schutzrechte Dritter anzustellen.

12. Gerichtsstand
12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand beider Parteien für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten – auch aus Urkunden und Schecks – ist im kaufmännischen Verkehr Strausberg.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.

13. Teilnichtigkeit
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder der jeweiligen Verträge nichtig, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


avado Store Binder & Weber GbR
Stand 06/2011

 
 
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