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AGB der avado Systems Binder & Weber GbR

Diese Bedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen, auch in laufenden und künftigen Geschäftsverbindungen.
Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sowie Nebenabreden, bedürfen in jedem Einzelfall unserer ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung.

1. Allgemeines

1.1 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend.
1.2 Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie
verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich mit Ihnen einverstanden erklären.

2. Preise

2.1 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern verstehen sich die von uns genannten Preise ab
Fabrik, Auslieferungswerk oder unserem Lager ausschließlich Verpackung, Transport,
Versicherung und Kosten der Inbetriebnahme. Verpackung und Kosten der Inbetriebnahme
werden dann nach Aufwand berechnet. Die Art der Verpackung liegt im Ermessen des
Verkäufers.

3. Zahlungen

3.1 Sofern Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgt, werden hierauf 2 %
Skonto gewährt. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern gilt dies nicht, wenn sich der Käufer
mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.
3.2 Schecks werden bei entsprechender Vereinbarung und unter dem Vorbehalt ihrer
Disponierbarkeit angenommen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind dem
Verkäufer sofort zu vergüten. Die Gutschrift von Scheckbeträgen erfolgt erst, wenn dem
Verkäufer der Gegenwert einschließlich der Nebenkosten vorbehaltlos zur Verfügung steht.
3.3 Ist in Verbraucherverträgen Ratenzahlung vereinbart, wird der gesamte Restbetrag sofort
fällig, wenn der Käufer mit der Zahlung von mindestens zwei aufeinander folgenden Raten
ganz oder teilweise in Verzug ist, der rückständige Betrag zehn Prozent des Kaufpreises, bei
Verträgen mit mehr als drei Jahren Laufzeit fünf Prozent des Kaufpreises, übersteigt und der
Verkäufer dem Käufer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen
Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die
gesamte Restschuld verlange. Dies gilt nicht, wenn der Käufer den Rückstand nicht zu
vertreten hat.
3.4 Wir sind berechtigt, Kaufleute vom Fälligkeitstage an und sonstige Kunden ab Verzug Zinsen
in Höhe von 3 % p. a. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zuzüglich etwaiger Provisionen und Kosten zu berechnen; Geltendmachung weiteren
Schadens bleibt vorbehalten. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit zwei
aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag
sofort fällig.

4. Abtretung/Zurückbehaltung/Aufrechnung

4.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtete Ansprüche ohne unsere schriftliche
Zustimmung an Dritte abzutreten.
4.2 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur insoweit zulässig, als diese von
uns anerkannt und fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, uns gegenüber Zurückbehaltungsrechte wegen etwaiger
Gegenansprüche aus anderen Geschäften geltend zu machen; jedoch gilt Ziff. 4.2.
entsprechend.
4.4 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist der Verkäufer berechtigt, die ihm obliegende
Leistung zu verweigern, bis der Käufer die Gegenleistung vollständig bewirkt hat, wenn der
Käufer einen Zahlungstermin nicht eingehalten hat, Schecks nicht termingerecht eingelöst hat
oder gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen hat.

5. Termine

5.1 Lieferfristen werden für die Dauer von Leistungshindernissen, die aus höheren Gewalt oder
anderen vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umstände resultieren, unterbrochen.
5.2 Wird die Lieferung auf Wunsch des Käufers verzögert bzw. ein Späterer Liefertermin
vereinbar, hat der Käufer dem Verkäufer die Kosten der Lagerung zu ersetzen.

6. Rücktritt

6.1 Höhere Gewalt und Umstände, die nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht
zu überwindende Leistungshindernisse für den Verkäufer begründen, berechtigen den
Verkäufer, vom Vertrag zurückzutreten.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer objektiv nicht
kreditwürdig ist und der Leistungsanspruch des Verkäufers dadurch gefährdet wird oder wenn
der Verkäufer falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat.
6.3 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er im Rahmen eines von ihm
geschlossenen Deckungsgeschäftes vom Partner dieses Vertrages nicht oder nicht so
rechtzeitig beliefert wird, dass der Verkäufer gegenüber dem Käufer termingerecht erfüllen
kann. Der Verkäufer wird in diesem Fall den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit
der Leistung informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen zurück erstatten.

7. Annahme/Abnahme

7.1 Der Käufer hat die Lieferung/Leistung unverzüglich nach Aufforderung des Verkäufers anoder
abzunehmen
7.2 Nimmt der Kunde die Lieferung/Leistung nicht an/ab, sind wir berechtigt, nach Setzung einer
angemessenen Frist die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen, und zwar nach unserer Wahl Ersatz des entstandenen Schadens
oder –ohne Nachweis eines Schadens – 10 v. H. des vereinbarten Preises.

8. Erfüllungsort/Gefahrübergang/Versicherungen/Verpackung

8.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist unser Lager in Strausberg.
8.2 Die Gefahr geht in allen Fällen mit der An- bzw. Abnahme, auf den Kunden über. Dies gilt
auch für Teillieferungen/-leistungen und auch dann, wenn wir noch andere Leistungen (z.B.
den Transport) übernommen haben. Etwaige Rücksendungen reisen auf Gefahr des Kunden.
8.3 Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und auf Kosten des Kunden.
8.4 Die Art der Verpackungen bleibt grundsätzlich uns überlassen. Umverpackungen werden
von uns zurückgenommen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher von uns in diesem Vertrag und aus der
Geschäftsverbindung zu dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehenden
Forderungen (einschließlich Saldo-Forderungen aus Kontokorrent) vor, die im Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses entstehen, bereits entstanden waren oder erst künftig aus der
Geschäftsverbindung entstehen.
9.2 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug oder verletzt er eine der sich aus
dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so wird die gesamte
Restschuld sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, jederzeit – auch ohne Rücktritt vom
Vertrag und ohne Nachfristsetzung – die Herausgabe der Vor-behaltsware zu verlangen,
ohne daß dem Kunden ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht wegen
bereits geleisteter Zahlungen zusteht.
9.3 Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, das uns zustehende Eigentum an der
Vorbehaltsware und die an uns abgetretenen Forderungen an diesen insoweit
zurückzuübertragen, als deren Wert den Wert der uns gegen den Kunden insgesamt
zustehenden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

10. Gewährleistungen

10.1 Für Mängel und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften an gelieferten Gegenständen
oder erbrachten Leistungen, die uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich vom
Kunde angezeigt werden und nachweisbar auf von uns zu vertretende Materialfehler oder
sonstige fehlerhafte Leistungen zurückzuführen sind, leisten wir in der Weise Gewähr, daß
wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfreie Gegenstände oder Ersatzteile ab
Lieferwerk oder ab unserem Lager nachliefern. Zur Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) ist der Kunde dann
berechtigt, wenn die Ersatzlieferung oder Nachbesserung im Einzelfall nicht möglich ist,
trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden unter angemessener Fristsetzung schuldhaft
unterbleibt oder die Nachbesserung wiederholt fehlgeschlagen ist. Andere Ansprüche des
Kunden wegen Mängel oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften – insbesondere auch
wegen Folgeschäden – sind ausgeschlossen, sofern uns nicht grobes Verschulden zur Last
fällt. Im übrigen gilt Ziff. 10 entsprechend.
10.2 Sämtliche Ansprüche des Kunden verjähren in 24 Monaten ab Gefahrenübergang gemäß
Ziff. 6.
10.3 Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind wir nach Zahlung eines unter
Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teils der fälligen Zahlungen durch den
Kunden verpflichtet. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
10.4 Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die gelieferten Gegenstände oder erbrachten
Leistungen verändert oder unsachgemäß behandelt werden. Zur sachgemäßen Behandlung
gehört auch die – vom Kunden nachzuweisende – Einhaltung unserer Einbau-, Bedienungsund
Wartungsvorschriften.
10.5 Die Angabe von Meßwerten versteht sich ohne Einwirkung etwaiger Interferenzen oder
sonstige Störungen aus der Umwelt.
10.6 Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen den Kunden nicht, die Erfüllung des
ganzen Vertrages abzulehnen.

11. Haftung

11.1 Sofern und soweit in diesen Bedingungen oder den Einzelverträgen nicht abweichendes
vereinbart ist, sind gegen uns und unsere Mitarbeiter gerichtete Schadensersatzansprüche
jeglicher Art ausgeschlossen, sofern nicht uns vorwerfbares Verschulden (Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit) vorliegt.
11.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten haften wir nur für grobes Verschulden unserer
gesetzlichen Vertreter und unserer leitenden Angestellten.
11.3 Der Höhe nach sind etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden pro Schadensereignis auf
den jeweiligen Vertragswert begrenzt.
11.4 Für von uns gelieferte Gegenstände oder erbrachte Leistungen wird die Haftung wegen
Verletzung etwa bestehender Patente oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte Dritter nur
insoweit übernommen, als grobes Verschulden vorliegt; insoweit gelten Ziff. 10.1 bis 10.3
entsprechend. Wir sind nicht dazu verpflichtet, Nachforschungen hinsichtlich etwaiger
Schutzrechte Dritter anzustellen.

12. Gerichtsstand

12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand beider Parteien für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar
aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten – auch aus Urkunden und Schecks –
ist im kaufmännischen Verkehr Strausberg.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen
Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.

13. Teilnichtigkeit

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder der jeweiligen Verträge
nichtig, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
avado Systems Binder & Weber GbR

 
 
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