Was steckt dahinter?
Schulen sollen bundesweit bis 2024 digitalisiert werden. Hierfür werden Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Der Bund hat insgesamt 5.000.000.000 € für Länder in einen Topf gepackt. Davon erhält jedes Land ca. 312.500.000 €. Welcher Betrag der einzelnen Schule zusteht, wird anhand der Schüleranzahl ermittelt.
Was soll gefördert werden?
Neben der Verbesserung digitaler Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen sollen Serverlösungen geschafft werden. Hinzukommen schulisches WLAN, digitale Arbeitsgeräte, Anzeige- & Interaktionsgeräte, mobile Endgeräte wie Laptops, Notebooks und Tablets.
Wie können diese Fördermittel beantragt werden?
Zunächst müssen die Schulen, in Abstimmung mit dem Schulträger eine Bestandsaufnahme, ein technisch-pädagogisches Konzept sowie eine Fortbildungsplanung durchführen. Die Sammlung der Informationen müssen vom Schulträger bei der zentralen Stelle eingereicht werden, welche vorab vom Land benannt wird. Die Bewilligung der Gelder erfolgt durch die Zentrale Stelle über den Schulträger, welche dann die Fördermittel an die Schulen weitergeben. Die Kontrolle der Umsetzung von Maßnahmen erfolgt durch Feedback-Bögen, welche vom Schulträger an die Zentrale Stelle zur Verteilung an den Bund übermittelt werden.
Antragsverfahren in Brandenburg.
Im Land Brandenburg ist die Investitionsbank Brandenburg (ILB) im Bewilligungsverfahren die Zentrale Stelle (Bewilligungsbehörde). Alle Antragsunterlagen sind online abrufbar und müssen auch über die Online-Plattform eingereicht werden. Vollständige Anträge für die in Anlage 1 ausgewiesenen Budgets sind bis spätestens 30. September 2020 bzw. in begründeten Fällen und mit Zustimmung des MBJS bis zum 31. Dezember 2020 bei der ILB einzureichen*. (*Quelle: https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/rldigitalpaktschule) .
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- Erstellung des Ausstattungskonzepts
- IST / SOLL Zustand ermitteln
- Digitale Arbeitsgeräte
- Mobile Endgeräte* (z.B. Laptops, Notebooks und Tablets)
- Lehr-Lern-Infrastruktur (z.B. Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale und Cloudangebote)
- Serverlösungen und WLAN
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* Endgeräte dürfen nur 20 % der Fördersumme ausmachen bzw. 25.000 € wenn 20 % mehr als das sind!